Genehmigungssituation

Der Tagebau in Frechen wird schon seit 1884 betrieben. Die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung der Abbauabschnitte änderten sich im Laufe der Zeit. Zuletzt wurde ein Rahmenbetriebsplan nach dem Bundesberggesetz eingereicht und durch Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbehörde) vom 02.04.2001 zugelassen. Das genehmigte Abbaugebiet reicht im Norden bis an die Autobahn A4 und umfasst immer noch Quarzsandreserven für mehr als 80 Jahre. Die Genehmigung erfolgte in einem Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ergebnis war, dass die Tagebaufortführung auch nach Prüfung der Umweltverträglichkeit einschließlich der Auswirkungen auf alle Tier- und Pflanzenarten den gesetzlichen Anforderungen voll entspricht.

Im Juli 2021 hat die Bezirksregierung Arnsberg den neuen Hauptbetriebsplan genehmigt.