Das grundlegende Regelwerk für die volkswirtschaftlich bedeutsamen Rohstoffe in der Bundesrepublik ist das Bundesberggesetz. Darin sind alle Themen von der Erkundung, über die Gewinnung von Rohstoffen bis zur Schließung eines Bergwerkes oder Tagebaus und die Rekultivierung der Folgelandschaft behandelt. Das zentrale Element für die Genehmigung und die Führung von Bergbaubetrieben sind „Betriebspläne“. Zuständig für die Umsetzung dieses Bergrechts sind die sogenannten Bergbehörden. Für unseren Standort in Frechen ist das die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW.